Gerade haben Sie für die schönste Zeit des Jahres Ihren Urlaub bei uns im Landgasthof Bieger gebucht.
Doch die Vorfreude auf Ihren Aufenthalt kann durch ein unerwartetes Ereignis unterbrochen werden.
Sie können Ihre Reise nicht antreten oder müssen stornieren.
Nach verstreichen dieser Termine müssen wir Ihnen in Falle einer Absage Stornierunskosten laut unseren AGBs ( DeHoGa ) verrechnen, falls wir das Zimmer nicht wieder verkaufen können, da uns durch Stornos zunehmend Schaden entstanden ist.
Diese betragen :
Rücktrittspauschalen :
Bis zum 32. Tag vor Anreisetag : können Sie bei uns kostenfrei Stornierung vornehmen.
Bis zum 31. Tag vor Anreisetag : 10% der Kosten für Übernachtung und Frühstück
Bis zum 21. Tag vor Anreisetag : 20% der Kosten für Übernachtung und Frühstück
Bis zum 11. Tag vor Anreisetag : 40% der Kosten für Übernachtung und Frühstück
Bis zum 7. Tag vor Anreisetag : 60% der Kosten für Übernachtung und Frühstück
Danach : 80% der Kosten für Übernachtung und Frühstück
Wir empfehlen Ihnen, eventuell eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen !